Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 215 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 215 SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 28.06.2000 – B 6 KA 64/98 RZitiert von 13
- BSG, 18.03.1998 – B 6 KA 37/96 RVertragsärztliches Zulassungsrecht: Auswirkung familiärer Bindungen auf die Zulassung in einem überversorgten Planungsbereich KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- BSG, 18.03.1998 – B 6 KA 78/96 RZitiert von 8
- LSG NRW, 19.01.2005 – L 11 KA 103/03Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.03.2007 Ausfertigung
§ 215 umnummeriert und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I 378 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 378
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